Die Grundsteuerreform 2022 kommt!
Auch Sie sind gesetzlich verpflichtet!
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Deutschland müssen rund 35 Millionen (!) Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.
Hierzu werden Sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden. Diese Schreiben des Finanzamtes bitten wir aufzubewahren, da in diesen Schreiben zumeist das sog. „Einheitswertaktenzeichen“ aufgeführt ist, das wiederum für die entsprechende Steuererklärung erforderlich ist.
Etliche Bundesländer werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen, es wird also kein gesondertes Anschreiben an Sie versendet.
Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht.
Als Eigentümer eines (privat genutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen.
Bereits im aktuellen Jahr 2022 sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die für die Ermittlung benötigten Parameter zu erklären. Insofern besteht schon jetzt ein entsprechender Handlungsbedarf. Die Erklärungsfrist läuft vom 01.07.2022 bis 31.10.2022.
Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen Belangen, unterstützen wir Sie gerne und beraten Sie zum Neubewertungsverfahren individuell. Gerne übernehmen wir die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie. Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen entsprechender benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden. Hierfür benötigen wir Ihre Hilfe.
Die notwendigen Daten müssen aus unterschiedlichen Quellen gewonnen bzw. zusammengesucht werden, was ggf. zeitaufwendig sein kann, sodass wir empfehlen, bereits zeitnah mit der Zusammenstellung der Daten zu beginnen.
Hierzu verwenden Sie bitte für jede Immobilie einen sog. „Vorerfassungsbogen“.
Download Vorerfassungsbögen
Schritt 1:
Wählen Sie bitte das für Ihre Immobilie zutreffende Bundesland aus.
Schritt 2:
Klicken sie den Knopf „PDF laden…“.
Schritt 3:
Öffnen Sie das PDF mit Adobe AcrobatReader®, füllen Sie die Formularfelder aus und speichern Sie es.
Schritt 4:
Senden Sie Ihrem Sachbearbeiter bei Pianka & Schöffel das PDF als eMail.
Weitere Informationen zu PDF-Formularen:
AdobeAcrobat® Hilfeseite öffnen…
Wichtig: Vorerfassungsbogen
Dieser Bogen ist herunterzuladen und für jede Immobilie einzeln auszufüllen und zunächst abzuspeichern. Sollten Sie weitere Immobilien in einem anderen Bundesland besitzen, so verwenden Sie bitte den entsprechenden Bogen dieses Bundeslandes. Senden Sie uns anschließend diese ausgefüllten Vorerfassungsbögen per E-Mail zu, damit wir die entsprechenden Feststellungserklärungen für Sie anlegen und vorbereiten können.
Es ist ferner zu einem späteren Zeitpunkt eine elektronische Mandantenschnittstelle vorgesehen, mit deren Hilfe Mandanten die Daten auch direkt erfassen und kontrollieren können.
Die Vorbereitungen für die diesbezüglichen Erklärungen sind je nach Bundesland auch auf Seiten der Finanzverwaltungen noch nicht abgeschlossen. Entsprechende EDV-Programme, die bei den Erklärungen unterstützen sollen, sind in Vorbereitung oder werden derzeit noch getestet.
Wir testen derzeit ebenfalls ein entsprechendes EDV-Programm der Firma DATEV/fino.
Wir werden Sie diesbezüglich gerne unterstützen.
Ihr Team von Pianka & Schöffel